Frühere Rückkehr aus der Elternzeit

Wer als werdende Mama oder werdender Papa Elternzeit in Anspruch nimmt, der kann diese nicht beliebig festlegen. Vor dem Antritt muss eine Dauer bestimmt werden und diese muss in der Regel auch eingehalten werden. Wer also früher zur Arbeit zurückkehren möchte als geplant, der kann dies nicht einfach so umsetzen. Zumindest nicht ohne Weiteres. Wenn natürlich einen wohlwollenden kulanten Chef hat, kann man darauf hoffen, dass dieser seine Zustimmung gibt. Aber grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der angekündigten Elternzeit bestehen.

Genauso ist es auch umgekehrt. Wer seine Elternzeit verlängern möchte, hat natürlich auch keine gesetzliche Grundlage, sondern kann nur auf das Verständnis des Vorgesetzten hoffen. Wer auf die Verlängerung besteht kann im schlimmsten Fall sogar gekündigt werden. All diese Aspekte müssen bei der Planung bereits berücksichtigt werden.

Ein Tipp der Kölner Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür: Flexibler ist man, wenn man schon vorher ankündigt, im Laufe der Elternzeit auf Teilzeit-Basis wieder einzusteigen. Allerdings hat alles seine Vor- und Nachteile.

„Wer die Elternzeit verbindlich plant, die Teilzeit jedoch nur vage ankündigt, ist freier in der Entscheidung. Der Arbeitgeber ist aber auch freier in der Ablehnung.“

Am Ende muss also jeder selbst einschätzen, wie er die Planung am geschicktesten angehen möchte und wie nachsichtig der eigene Vorgesetzte dabei sein wird.

(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg)

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.