Souverän auftreten im Beruf

Wenn Arbeitnehmer etwas Wichtiges zu sagen haben, sollten sie sich Zeit nehmen für ihre Wortwahl, um möglichst souverän zu wirken und ihr Anliegen dem Gegenüber auch deutlich machen zu können. Was viele aber oft vergessen: Auch die Körperhaltung darf keinesfalls außer Acht gelassen werden. Denn wer in sich zusammensackt oder während einer Rede bzw. eines Gesprächs eine gekrümmte Körperhaltung einnimmt, der wirkt alles andere als selbstbewusst.

Ergo: Es ist fast schon wichtiger, wie man etwas sagt, anstatt dessen, was man sagt. Wem etwas wirklich Wichtiges auf dem Herzen liegt – sei es ein Gespräch  mit dem Chef, oder (nur) mit anderen Kollegen – der sollte auf jeden Fall den Kopf gerade halten. Wer jetzt denkt, das sollte kein Problem sein, sollte sich selbst einmal testen oder einen Gegenüber bitten, auf die eigene Körperhaltung während einer Präsentation oder eines Gesprächs zu achten. Denn viele wackeln tatsächlich vor Aufregung unbewusst mit dem Kopf; manche halten ihn sogar schräg – beides strahlt Unsicherheit aus und erschwert es zusätzlich, von seinem Anliegen zu überzeugen.

Ein weiterer Aspekt für souveränes Auftreten im Beruf ist die Mimik. Zwar muss man während wichtiger Gespräche nicht emotionslos und verfroren aussehen, dennoch sollte man aber nicht lächeln, wenn man entscheidende Vorderungen stellt. Gerade bei Ultimaten oder Deadlines ist es wichtig, diese mit einer gewissen Ernsthaftigkeit zu unterstreichen, damit sie von anderen Kollegen eingehalten werden.

Was die Körperhaltung im Stehen angeht – man kann es sich wahrscheinlich schon denken – unterstützt ein fester, sicherer Stand die Aussage. Auch hier zeugt ein ständiges Hin- und Herwippen bzw. regelmäßige Gewichtsverlagerung von einem auf das andere Bein nur von Unsicherheit. Zusätzlich sollte man für souveränes Auftreten darauf achten, die Brust herauszustrecken. So bekommt man besser Luft, wirkt gleich größer und stärker und bekommt höchstwahrscheinlich auch die nötige, gewünschte Aufmerksamkeit.

(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg, 3. Mai 2017)

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