Nach dem aktuellen Fall eines LKA-Mitarbeiters bei der Pegida-Demo in Dresden, der vor öffentlichen Kameras Journalisten beschimpft hat, kommt bei vielen die Frage auf, inwieweit politisches Engagement berufliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Welche gesetzlichen Regeln und Unterschiede es in diesem Zusammenhang gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Teilnahme an Demonstrationen nicht verbieten. Auf die Meinungsfreiheit wird in Deutschland großer Wert gelegt, selbst bei verfassungsfeindlichem Engagement wie ausländerfeindlichen Plakaten hat der Arbeitgeber keine Handhabe. Für Staatsangestellte gibt es jedoch gesonderte Regeln. Wenn sie verbeamtet sind, haben Mitarbeiter staatlicher Behörden eine Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung. Sie dürfen sich dementsprechend nicht verfassungsfeindlich äußern oder an verfassungsfeindlichen Veranstaltungen teilnehmen. Wenn es um die Einstufung als verfassungsfeindlich geht, ist das Bundesverfassungsgericht zurückhaltend. Es ist also keineswegs gewiss, dass Behörden Disziplinarmaßnahmen ergreifen können, wenn sie einen ihrer Beamten als Teilnehmer identifizieren.
Parteimitglied dürfen aber auch Beamte sind, solange die Partei nicht verfassungswidrig ist. Eine Mitgliedschaft bei den Linken oder der AfD etwa sind unproblematisch und von der Verfassung geschützt. Mitarbeiter von Tendenzbetrieben wie Kirchen, Gewerkschaften und Presseunternehmen sollten sich aber in ihrer Freizeit nicht gegen die Werte des Arbeitgebers positionieren.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/karriere/demos-und-parteien-wie-duerfen-sich-beamte-und-angestellte-politisch-engagieren-1.4101832