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Weiterbildung – wer zahlt was?

Um in unserer schnelllebigen und ständig fortschreitenden Welt beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, sind Weiterbildungen oft unumgänglich. Wer die dafür entstehenden Kosten tragen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In einem Interview mit der Sueddeutschen Zeitung äußert sich der Psychologe Harald Ackerschott zu diesem Thema.

Lernen für den Job

Sich entwicklen oder weiterbilden kann der Einzelne nur sich selbst. „Unternehmen können allenfalls Angebote zur Entwicklung, in der Regel also zur Weiterbildung machen, und die Rahmenbedingungen im Betrieb so setzen, dass man dort fachlich lernen und persönlich wachsen kann.“, so Ackerschott. Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall selbst für die Weiterbildung sorgen und aufkommen muss. Denn: „Oft wird vergessen, dass zu den Aufgaben des Arbeitgebers auch die Instruktion gehört. Unternehmen, die Leistung erwarten, müssen ihre Mitarbeiter in die Lage versetzen, die Arbeit richtig tun zu können. Wenn ein Mitarbeiter bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten für seinen Job benötigt, dann muss der Arbeitgeber ihm oder ihr das beibringen lassen.“

Grundsätzlich gilt also: Wenn ein Arbeitnehmer für seine berufliche Arbeit bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse benötigt, die er noch nicht hat, dann muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen zum Erlernen dieser bereit stellen. Dies gilt auch, wenn es sich um zukünftige neue Aufgabenbereiche handelt. „Wenn diese Kenntnisse und Fertigkeiten künftig für den Job in dem Unternehmen wichtig sein werden, dann gilt dasselbe. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter darauf vorbereiten. Das fällt in die betriebliche Weiterbildung.“

Weitere Kompetenzen

Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ein Arbeitnehmer sich außerhalb des Berufes weiterbilden möchte, die dort erlangten Kenntnisse aber nicht direkt verpflichtend für den Beruf sind, sondern eher eine positive Ergänzung? Beispielsweise eine neue Sprache lernen oder die Selbstsicherheit steigern? „Wenn sich jemand persönlich weiterentwickeln will, auch weil er sich davon bessere Karrierechancen verspricht, kann man das als seine Privatsache ansehen. Warum sollte das Unternehmen dafür bezahlen, dass der Arbeitnehmer etwas lernt, um woanders dank seines neuen Wissens und Könnens mehr Geld zu verdienen?“, meint Herr Ackerschott dazu. Auch, wenn die Firma im Endeffekt davon profitiert, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Kompetenzen erweitert, muss der Arbeitnehmer in einem solchen Fall selbst für die Kosten aufkommen.  „Die Firma profitiert vielleicht auch davon, wenn Mitarbeiter im Kegelklub ihre Netzwerk-Skills entwickeln. Das ist keine Weiterbildung und im Gehalt mit eingepreist.“

Eine Sache der Perspektive

Die Frage, ob das nicht etwas hohe Erwartungen von Seiten des Arbeitgebers sind, verneint Ackerschott: „Ein Arbeitsvertrag ist ein wechselseitiges Geben und Nehmen. Und neben dem juristisch ausformulierten existiert immer auch ein psychologischer Arbeitsvertrag. Der funktioniert, solange Vertrauen da ist und sich keine Seite ausgenutzt fühlt. Ob eine Erwartung überzogen ist, muss jeder für sich betrachten. Und dann muss man offen sprechen: Was ist im Interesse der Firma, was ist Privatsache? Mitunter findet sich ein Kompromiss. Ich finde immer gut, wenn beide Seiten etwas investieren.“

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/job-wer-zahlt-die-weiterbildung-1.3647596

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