Es gibt verschiedene Gründe für einen Jobwechsel, sei es ein Umzug in eine andere Stadt, ein neues verlockendes Jobangebot oder eine berufliche Umorientierung. Nicht selten wird dann vom Arbeitnehmer selbst die Reißleine gezogen – oder mit anderen Worten: gekündigt.
Auch, wer aus eigenen Stücken die Kündigung eingereicht und seinen Job aufgegeben hat, bekommt oftmals die Möglichkeit auf ein sogenanntes Ausstiegsgespräch. Doch wie sinnvoll ist das, wenn man im Inneren eigentlich schon mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat? So viel sei vorweg genommen: Wer sich aufgrund von persönlichen Konflikten mit anderen Mitarbeitern oder sogar dem Arbeitgeber selbst von seinem Job getrennt hat, der sollte nicht riskieren, bei einem Ausstiegsgespräch neues Salz in die Wunde zu streuen. In den meisten Fällen aber lohnt es sich, ein abschließendes Gespräch mit den Kollegen und dem ehemaligen Vorgesetzten zu führen.
„Gerade wer lange in einer Firma beschäftigt war, hat ein Interesse, darüber zu sprechen, man fühlt sich ja oft noch mit der Firma verbunden.“, sagt Dagmar Walker, Anwältin zum Thema Kündigung. Und tatsächlich: Vielen hilft es, auf die Zeit in der Firma zurückzublicken und zu erkennen, welche Fortschritte man seit der Einstellung gemacht hat, und wo vielleicht noch Verbesserungsbedarf besteht. Aber Achtung: Weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber ist ein solches Gespräch ein Anlass, um noch einmal ordentlich vom Leder zu ziehen. Es geht eher darum, dem Gekündigten ein gutes Gefühl mitzugeben und ihm so den Weg für die neue Arbeitsstelle bestmöglich zu ebnen.
Wer sich also im Guten trennen möchte und die Chance zu einem Ausstiegsgespräch angeboten bekommt, der sollte sie nutzen. Auch den ehemaligen Kollegen, die man über die Jahre vielleicht lieb gewonnen hat, kann das helfen, die eigene Entscheidung zu verstehen und die Veränderung zu akzeptieren.
(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg 5.4.2017)