Private Geräte bei der Arbeit nutzen

Nicht selten sind Dienstrechner langsam oder Software-Versionen veraltet. Da geht es einfach schneller, kurz mit dem privaten Smartphone zu arbeiten. Auch das eigene Tablet oder der Laptop werden dadurch verlockender. Das Prinzip, im Büro mit den eigenen Geräten zu arbeiten, ist in vielen Ländern wie beispielsweise Singapur oder Südkorea bereits Gang und Gäbe und heißt Bring Your Own Device. In Deutschland und dem restlichen Europa ist diese Art des Arbeitens aber noch relativ unbekannt und wird selten genutzt. Juliane Petrich, Bereichsleiterin Arbeitsmarkt beim IT-Verband Bitkom, weiß, wieso: „Das liegt unter anderem daran, dass es hier viel strengere Vorschriften und Regelungen rund um Datenschutz, Lizenzrecht oder Steuern gibt.“

Wieso bieten Unternehmen dann überhaupt Bring Your Own Device (BYOD) an? Ganz einfach: Es steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und verbessert zudem das Image des Unternehmens, weil es schlicht und einfach fortschrittlich und modern ist. Häufig sind es die Mitarbeiter selbst, die sich wünschen, mit ihren eigenen Geräten zu arbeiten und dies auch einfordern – das gilt vor allem für jüngere Generationen, die ohnehin schon mit digitalen Medien aufgewachsen sind.

Dennoch gestaltet sich das nicht immer ganz leicht – das beginnt schon bei der Software. Wer eine private Lizenz für ein Programm hat, darf es nicht ohne Weiteres auf der Arbeit nutzen, denn dafür wäre eine geschäftliche bzw. Firmenlizenz notwendig. Theoretisch ist es also schon illegal, auf dem privaten Tablet eine Excel-Tabelle für das Unternehmen aufzustellen. Das ist aber noch nicht einmal die größte Hürde, denn die lautet immer noch Datenschutz. Der Arbeitgeber ist nämlich dafür zuständig, dass private und berufliche E-Mails, Kontakte und sonstige Informationen stets auf allen Geräten sauber getrennt sind.

Auch Arbeitnehmer sollten sich vorher überlegen, ob sie die BYOD-Methode wirklich nutzen wollen, denn die Anschaffungskosten für leistungsfähige technische Geräte sind zunächst relativ hoch. Dazu kommt noch die Einrichtung, Pflege und Wartung dieser Geräte, die auch stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen – nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Zeit. Und schließlich erleichtert diese Arbeitsmethode keinesfalls die Trennung von Privatleben und Berufsleben. Denn wie will man abschalten, wenn dauernd berufliche E-Mails auf dem privaten Smartphone ankommen? Zudem sind Arbeitnehmer dann verpflichtet, eine vom Arbeitgeber eingerichtete Infrastruktur zur Datentrennung zu nutzen, um rechtlichen Ärger zu vermeiden – alles gar nicht so einfach, wie es im ersten Moment klingt.

Da es in Deutschland rechtlich gesehen also relativ kompliziert ist, ein reines BYOD anzubieten, werden hierzulande oft Mischformen genutzt. Das sind zum Beispiel Choose Your Own Device, bei dem Arbeitnehmer nicht die eigenen Geräte verwenden, aber zwischen verschiedenen Marken und Versionen der vom Unternehmen angebotenen Geräte wählen können, und Corporate Owned Personally Enabled: Die Geräte werden von der Firma gestellt und gehören ihr auch, dürfen aber ausdrücklich auch für private Zwecke genutzt werden.

(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg 1./2.4.2017)

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