Sich selbstständig machen ist ein Traum von so manchen Arbeitnehmern. Viele wollen dafür allerdings nicht auf volles Risiko gehen, sondern sich lieber neben dem Job Stück für Stück selbstständig machen, schließlich dient das Gehalt weiterhin als eine sichere Einnahmequelle. Dabei sollten sie allerdings ein paar Dinge beachten – welche, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Bevor Sie loslegen und sich endlich Ihren lang ersehnten Traum von der Selbstständigkeit erfüllen, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber informieren, denn sehr oft gibt es Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag, was Nebentätigkeiten betrifft – diese sollten Sie natürlich unbedingt befolgen. Ist im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitnehmer nichts verhandelt worden, steht es Ihnen natürlich frei, ob Sie ihrem Vorgesetzten von den neuen beruflichen Plänen erzählen – selbstständig machen dürfen Sie sich aber dann in jedem Fall.
Wichtig ist, Ihren Aufgaben und Pflichten als Arbeitnehmer trotz der Doppelbelastung weiterhin gerecht zu werden und zur Zufriedenheit Ihres Vorgesetzten zu arbeiten, sonst kann dieser ganz schnell ein ernsthaftes Gespräch mit Ihnen führen wollen. Wie sich hier schon andeutet, verlangt die Selbstständigkeit neben dem Job ganz schön viel Selbstdisziplin. Auch ganz wichtig: Sie dürfen auf keinen Fall in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten.
Zudem entsteht zusätzliche Arbeit – nämlich in Form von Papier. In einem Land voller Bürokratie sind Sie natürlich in der Meldepflicht, sobald Sie sich selbstständig machen wollen. Dabei werden zwei Arten von Selbstständigen unterschieden:
- Freiberufliche Selbstständigkeit: z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Therapeuten
- Gewerbetreibende Selbstständigkeit: z.B. handwerkliche Tätigkeiten auf selbstständiger Basis oder eigener Laden
Freiberufler sollten sich selbst beim zuständigen Finanzamt anmelden; dafür gibt es ein Formular. Anschließend bekommen sie eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer. Gewerbetreibende hingegen wenden sich an das zuständige Ordnungsamt und erhalten daraufhin einen Gewerbeschein, woraufhin das Finanzamt entsprechende Anmeldeformulare versendet.
Was Sie noch wissen sollten:
- In eine selbstständige Nebentätigkeit dürfen nicht mehr als 18 Wochenstunden investiert werden.
- Der Verdienst darf nicht höher als das reguläre Einkommen sein.
- Selbstständige können entweder Einzelunternehmer sein oder Freiberufler.
- Gründen Selbstständige eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), sollten sie sich ausführlich beraten lassen, damit rechtlich nichts schieflaufen kann.
- Bei einer hauptberuflichen Anstellung fallen für die selbstständige Nebentätigkeit keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge an.
- Etwaige Einzahlungen in die Rentenversicherung sollten vorher abgeklärt werden, denn bestimmte Gruppen von Selbstständigen müssen sogar in die Rentenkasse einzahlen.
- Nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis 450€ im Monat müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen.
Grundsätzlich bedeutet eine Selbstständigkeit neben dem Hauptberuf eine Menge Arbeit und verlangt deswegen auch eiserne Disziplin – machbar ist es aber auf jeden Fall. Also nicht entmutigen lassen!
(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg 15./16.7.2017)