Trotz Krankschreibung zur Arbeit?

In Zeiten von Wirtschaftskrise, Grippewelle und Burnout, aber auch immer höheren Anforderungen im Berufsleben ist es nicht selten, dass Mitarbeiter häufiger krank werden, sei es nun rein physisch oder gar psychisch. Einige Unternehmen achten deshalb mittlerweile vermehrt auf die Gesundheit der Arbeitnehmer, beispielsweise durch die Einrichtung unternehmenseigener Fitnessstudios oder von Bonusprogrammen für Mitarbeiter, die selten krank sind. Dass damit auch der Druck einhergehen kann, möglichst selten oder gar nicht krank zu werden oder sogar trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, ist die Schattenseite dieses Trends. Doch was kann der Gang zum Arbeitsplatz trotz Krankschreibung für Konsequenzen haben?

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seinem Beruf nachzugehen, da diese nicht als Arbeitsverbot anzusehen ist. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein beim Arbeitnehmer, auch wenn der Arzt eventuell der Meinung ist, dass die Gesundheit dadurch gefährdet sein könnte. Selbst ein Vorgesetzter kann dem jeweiligen Mitarbeiter nicht verbieten, zur Arbeit zu kommen bzw. ihn oder sie zwingen, zu Hause zu bleiben. Sind allerdings Kollegen durch die Krankheit gefährdet oder ist die Arbeit maßgeblich beeinträchtigt, hat der Chef die Möglichkeit, den kranken Mitarbeiter nach Hause zu schicken.

Außerdem ist es notwendig, vor allem bei ansteckenden Krankheiten oder solchen, die z.B. in der Lebensmittelproduktion zu einer Verunreinigung führen könnten, den Vorgesetzten über die Art der Krankheit zu informieren, wenn man trotzdem arbeiten gehen möchte. Demnach kommt es auch immer auf die Branche und die jeweilig ausgeübten Tätigkeiten an. Desweiteren sollte, auch wenn das Befinden nach einigen Tagen wieder besser ist, das Attest jedoch noch gültig ist, abgewogen werden, ob die vollständige Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist. Eine Art „Gesundschreibung“ vom Arzt gibt es nämlich per se nicht. In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer zumindest die Krankschreibung vorlegen und nicht verschweigen, damit sich der Vorgesetzte selbst ein Bild vom Gesundheitszustand des Mitarbeiters machen kann.

Egal, ob bei einem gebrochenen Finger oder einem grippalen Infekt, letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit die eigene Arbeitsweise durch eine Krankheit beeinträchtigt ist. Allerdings sollte man sich nicht vom Druck, immer gesund sein zu müssen oder zu wollen, leiten lassen und dadurch eventuell sogar die vollständige Genesung gefährden. Denn wenn Sie danach für noch längere Zeit ausfallen, ist das sicherlich auch nicht im Sinne Ihres Arbeitgebers.

(Quelle: www.bild.de; www.allianz.de)

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