Mobbing am Arbeitsplatz – Wenn das Berufsleben zur Qual wird

Mobbing am Arbeitsplatz ist im heutigen Berufsleben leider keine Seltenheit mehr. Laut einer Repräsentativ-Studie der Bundesrepublik Deutschland sind über 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Mobbing betroffen. Umgerechnet auf die Dauer eines Erwerbslebens wird etwa jede 9. Person mindestens einmal im Verlauf des Arbeitslebens gemobbt.
Was genau unter Mobbing verstanden wird und was Sie tun können, wenn Sie gemobbt werden, erfahren Sie hier.

Mobbing – die Fehde unter Kollegen

Laut Definition des Bundesarbeitsgerichtes ist Mobbing das systematische und kontinuierliche Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Dies hat oft negative Auswirkungen auf das Arbeitsleben oder die Leistung der Betroffenen und führt nicht allzu selten zu ernsthaften Erkrankungen oder im schlimmsten Fall zur freiwilligen Kündigung.
Wann genau Mobbing vorliegt, ist jedoch sehr subjektiv und hängt von der Einschätzung des Einzelfalls ab. Es müssen Handlungen nachgewiesen werden können, die gezielt versuchen, die Rechte des Betroffenen zu beeinträchtigen. Solche Handlungen können unter anderem sein:

  • Ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit
  • Einschränkung der Möglichkeiten, sich zu äußern
  • Kontaktverweigerung (soziale und/oder räumliche Isolation), man wird „wie Luft“ behandelt
  • Ständige Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachreden (Verbreitung von Gerüchten), lächerlich machen (Abqualifizierung durch Vorgesetzte vor Kollegen)
  • Ständige sexuelle Annäherungen und/oder verbale sexuelle Angebote
  • Art und Inhalt der Zuweisung von Arbeiten (es wird immer die schlechteste Arbeit zugewiesen, sinnlose Arbeiten werden zugewiesen, nur Problemfälle werden zugewiesen, Zuweisung gesundheitsschädlicher Arbeiten)
  • Androhung oder gar Ausführung körperlicher Gewalt/körperlicher Misshandlung

So gehen Sie vor

Falls Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, sollten Sie versuchen sich aus dieser Rolle zu lösen und sich wehren. Schon ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Kollegen oder Vorgesetzten kann helfen. Oft ist sich der Täter seiner Wirkung gar nicht bewusst. Ist dies nicht zielführend, können Sie Ihren Arbeitgeber bzw. den Betriebs- oder Personalrat informieren.

Arbeitgeber haben aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht Handlungen zu unterlassen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen und sind dazu verpflichtet, bekannte Fälle zu unterbinden. Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht zu. Damit haben Sie Anspruch auf Unterlassung der Schikanen, in einigen Fällen sogar auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Das einzige Problem könnte dabei die Beweislast sein. Diese trägt in so einem Fall das Opfer.

In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung haben Betriebsräte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden (§ 75 BetrVG). Der Arbeitgeber ist zudem gezielt auf Mobbingfälle hinzuweisen. Die Unterbindung des Mobbings muss gefordert und notfalls gerichtlich erwirkt werden.

Quelle: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung (betriebsräte.com)

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