Wenn das Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto landet, dann haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen – in Höhe von 40 Euro. Sollte es deswegen zu Verzugsschäden kommen, beispielsweise durch eine nicht zahlbare Kreditrate, dann muss der Arbeitgeber womöglich auch für diese noch aufkommen, sagt Rechtsberater Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer in Bremen.
Er betont, dass es wichtig für Berufstätige sei, solche Informationen im Hinterkopf zu behalten. In der Praxis sei es natürlich nicht ideal, dem Arbeitgeber direkt mit solch drastischen Maßnahmen zu drohen. Vielmehr sollte man zunächst das Gespräch suchen, um mögliche Gründe für die verspätete Zahlung zu erfragen. Auch mehrere Krankheitsfälle in der Personalabteilung können beispielsweise zu Verzögerungen führen.
In der Regel sollte das Geld jedoch immer am letzten Tag des Monats auf dem Konto sein. Viele Unternehmen vereinbaren auch den 15. des jeweiligen Monats mit den Arbeitnehmern als Zahlungstermin – auch das ist sowohl zulässig als auch gängig.
(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg 01.02.2017)