Wer es am Arbeitsplatz einfach nicht lassen kann, in den sozialen Netzwerken zu surfen oder online einzukaufen, der sollte vorsichtig sein und vorher genau überlegen, ob es das wert ist. Denn wer mehrere Stunden lang privat das Internet nutzt, der riskiert eine Kündigung, weiß Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Einige Minuten privat zu surfen sei am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt, zumindest, wenn der Arbeitgeber es nicht klar verbietet. Falls doch, können Mitarbeitern bereits wenige Klicks zum Verhängnis werden: Es droht eine Abmahnung. Wenn der Arbeitgeber gnädig ist und die private Internetnutzung erlaubt, sollte man es dennoch nicht mit dem Surfen übertreiben. Meier sagt:
„Wenige Minuten Shopping sind kein nennenswerter Verstoß gegen das Arbeitsrecht.“
Angestellte sollten lieber dankbar für die Möglichkeit sein und ihre private Nutzungszeit selber begrenzen. Wer es tatsächlich übertreibt und gleich mehrere Stunden online shoppt, der sollte sich beim nächsten Blick auf das Konto nicht wundern, denn neben dem Eintreffen zahlreicher Online-Rechnungen kann es passieren, dass auch noch das Gehalt gekürzt wird.
(Quelle: Generalanzeiger Magdeburg 25./26.02.2017)