Spannende Projekte, nette Kollegen, kluge Chefs und ein faires Gehalt – der Traum eines jeden Arbeitnehmers. Damit das gelingt, sollten Mitarbeiter auch ihre rechtlichen Spielräume kennen. Wir geben Ihnen acht wichtige Tipps von der Bewerbung bis zur Kündigung.
1. Unter die Lupe nehmen
Bewerber sollten nie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne ihn genau durchgelesen zu haben. Schließlich geht es hier nicht um ein neues Handy, sondern um acht Stunden Lebenszeit, meist an fünf Tagen in der Woche, in den allermeisten Wochen im Jahr. Anders als bei vielen anderen Verträgen gibt es beim Arbeitsvertrag kein Widerrufsrecht.
2. Geschickt taktieren
Natürlich geht es bei einem neuen Job auch ums Geld. Als Bewerber sollte man hier konsequent verhandeln, bevor man das Angebot annimmt. Wenn man die Stelle dann begonnen hat, lassen sich spürbare Gehaltserhöhungen meist nur schwer durchsetzen. Für den richtigen Einstieg in die Verhandlungen hilft es, zu wissen, was in der Branche und in der jeweiligen Region für einen vergleichbaren Job gezahlt wird. Wer anspruchsvolle, aber nicht überzogene Gehaltsvorstellungen bereits im Bewerbungsschreiben deutlich macht, hat taktische Vorteile.
3. Sonderleistungen
Bewerber sollten sich auch erkundigen, ob der neue Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und ob er eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung anbietet. Zudem schadet es nicht, nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu fragen – immerhin können sich mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer über solche Zusatzzahlungen freuen. So mancher Arbeitgeber hilft auch finanziell beim Umzug, wenn der für den neuen Job notwendig ist. Fragen kostet nichts. Wer auf eine genaue Stellenbeschreibung im Vertrag achtet, ist im Vorteil: Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter dann nicht so leicht auf einen Posten versetzen, den er nicht will.
4. Im Auge behalten
Wer die übliche Probezeit von sechs Monaten übersteht, befindet sich in Deutschland in einer recht gut geschützten Situation. Nun passt also eigentlich alles – doch was tun, falls dauernd Überstunden anfallen? Es lohnt, die Mehrarbeit in jedem Fall zu dokumentieren. Mitarbeiter sollten das Thema nach einigen Wochen beim Chef ansprechen.
5. Zeit ist Geld
Eine Lösung kann sein, die angesammelten Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Mitarbeiter können sich den Lohn für die Stunden aber auch auszahlen lassen. Meist auch dann, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass mit dem Gehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind. Solche Klauseln sind oft unwirksam.
6. Im Krankheitsfall
Wer krank wird, darf und muss sich zu Hause auskurieren. Über die Finanzen braucht er sich keine Sorgen machen, da der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das ist allerdings deutlich weniger als das letzte Gehalt. Wer im Urlaub erkrankt, kann seine Urlaubstage retten. Nötig dafür ist, dem Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Dann werden die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
7. Wenn es knirscht und knallt
Leider geht es im Arbeitsalltag nicht immer rosig zu. Man stelle sich vor, der Chef bittet den Mitarbeiter zu einem Gespräch, erzählt von Umstrukturierungen oder Fehlverhalten und legt ihm einen Aufhebungsvertrag vor. Anderenfalls, sagt er, müsse er betriebsbedingt kündigen. In so einem Fall ist es wichtig, ruhig zu bleiben und erst einmal zuzuhören. Dann sollten Betroffene sich eine Bedenkzeit von mindestens einer Woche geben lassen.
8. Rechtslage klären
Diese Zeit ist nämlich nötig, um die rechtliche Situation zu klären. Nur wer genau weiß, ob eine Kündigung überhaupt zulässig wäre, kann gut vorbereitet in Verhandlungen gehen. Wenn es um eine Abfindung geht, sollten Betroffene mindestens ein Brutto-Monatsgehalt für jedes Jahr verlangen, das sie bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.
Richtig teuer wird der Ausstieg eines Mitarbeiters für den Arbeitgeber, wenn er das Arbeitsverhältnis eigentlich gar nicht kündigen darf und über einen Aufhebungsvertrag verhandelt wird. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann sich lohnen, denn ein Streit vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden. Und selbst wer dort gewinnt, müsste in erster Instanz die Kosten für seinen Anwalt zahlen.
Übrigens: Während der gesamten Schwangerschaft, also vom ersten Tag an, und bis vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz. Auch Arbeitnehmern in Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/job-diese-acht-tipps-sollten-arbeitnehmer-kennen-1.3281887